Zertifizierte Gutachten für Ihre Immobilie 

Neutral und objektiv erstelle ich, Sebastian Krey (zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert LS), für Sie Gutachten mit fast 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche.

Gutachten und Grundriss
Sie benötigen den Wert Ihrer Immobilie z.B. für: 
Vermögensübertragung / Schenkung der Immobilie / Vermögensaufstellungen
Steuerliche Zwecke
Geplanten Immobilienverkauf oder Immobilienkauf
Ehescheidung oder Aufhebung anderer Gemeinschaften
Bewertung von Rechten und Belastungen, z.B. Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Wohnrechten, Wegerechten
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Sebastian Krey

Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten im Rhein-Main-Gebiet.

„Meine Arbeit ist geprägt von der jahrzehntelangen Erfahrung in der Immobilienwirtschaft gepaart mit dem aktuellen Stand der Immobilienbewertung.“
Bild des Inhabers Sebastian Krey

Beruflicher Werdegang

Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) - DIN EN ISO / IEC 17024
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Bachelor of Arts im Bereich Management mit der Vertiefung Real Estate (CRES)
Geprüfter Immobilientechniker (EBZ)
Diplom-Immobilienwirt (DIA)
Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
Immobilienkaufmann (IHK)
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Geprüfte Immobilienkompetenz, Absolvent/in der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA)

Oft gestellte Fragen bei der Immobilienbewertung

Im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten handelt es sich beim Kurzgutachten (oder Kurzbewertung, gutachterliche Stellungnahme oder Marktwertermittlung) um ein Dokument mit deutlich geringerem Umfang. Der Fokus wird auf die Berechnungen des Bodenwertes sowie des Sachwertes, des Ertragswertes oder des Vergleichswertes gelegt, ohne umfangreicher auf die Ausführungen der Berechnungen und die Erläuterungen zum Objekt einzugehen. 

Kurzgutachten sind dann geeignet, wenn Sie sie als Verhandlungsbasis oder zur Orientierung bei Immobilienkäufen oder -verkäufen benötigen. Auch kann ein Kurzgutachten bei gütlichen Auseinandersetzungen z.B. im Erbfall, der Scheidung oder bei der Aufhebung anderer Gemeinschaften bzw. zur Vermögensübersicht dienen.

Ein Verkehrswertgutachten wird von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt und definiert den Marktwert einer Immobilie.  Die ausführliche Analyse des zu bewertenden Objektes beinhaltet sowohl den Zustand des Gebäudes als auch dessen Standort und berücksichtigt Faktoren wie den aktuellen Immobilienmarkt und vergleichbare Verkaufspreise in der Region.

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (Definition: § 194 BauGB)
Ein Verkehrswertgutachten für Immobilien wird benötigt, wenn Gerichte, Banken oder das Finanzamt dieses explizit anfordern. Hierfür übliche Situationen sind Vermögensstreitigkeiten wie Scheidungsverfahren oder Erbstreitigkeiten, insbesondere wenn diese gerichtlich geklärt werden müssen.

Damit die von uns erstellten Verkehrswertgutachten durch Ämter, Behörden und Gerichte anerkannt werden, sind wir nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens zur Bewertung einer Immobilie dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Dabei ist zu beachten, dass der kalkulatorische Teil und das Erstellen des Gutachtens erst vollständig ausgeführt werden können, wenn alle notwendigen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen und die Besichtigung vor Ort durchgeführt wurde. Kurzgutachten sind in der Regel schneller umsetzbar.
1. Bei einem telefonischen Erstgespräch stimmen wir uns zur Art sowie zum Zweck und Umfang der von Ihnen benötigten Immobilienbewertung ab. Wir gehen gemeinsam durch, welche für das Gutachten erforderlichen Unterlagen Ihnen bereits vorliegen und welche Unterlagen noch organisiert werden müssen. 

2. Auf Grundlage der im Telefonat besprochenen Inhalte senden wir Ihnen einen Sachverständigenvertrag per Post zur Unterschrift zu. Dem Vertrag liegt eine Vollmacht bei, welche wir zum Einholen von Auskünften oder Unterlagen bei öffentlichen Stellen benötigen.

3. Sie senden uns den Sachverständigenvertrag unterschrieben zurück. Daraufhin holen wir die von uns zu beschaffenden Informationen und Auskünfte bei den entsprechenden Stellen ein. Gleichzeitig stellen Sie uns die Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen zur Verfügung.

4. Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen mit den für das Gutachten relevanten Informationen vorliegen, erfolgt die Besichtigung. Die gesamte Immobilie wird augenscheinlich überprüft. Es findet eine Innen- und Außenbesichtigung statt, es werden Fotos der Immobilie für die Dokumentation gemacht. Wir führen zerstörungsfreie Untersuchungen an der Bausubstanz durch.

5. Nach Sichtung aller erforderlichen Unterlagen und den aus dem Vor-Ort-Termin gewonnenen Erkenntnissen erstellen wir das Gutachten bzw. Kurzgutachten. 

6. Nach Fertigstellung unseres Immobiliengutachtens zur Immobilienbewertung übergeben wir Ihnen das Gutachten, welches Sie in Ruhe lesen und bei Bedarf Rücksprache halten können. 

7. Mit Abnahme des Gutachtens zu Ihrer Immobilienbewertung ist unser Sachverständigenhonorar fällig. 

Die Honorare des Verkehrswertgutachten richten sich grundsätzlich nach der Höhe des ermittelten unbelasteten/ungeminderten Marktwertes. Dabei orientieren sich die Honorare an der Honorarordnung des BUNDESVERBAND DEUTSCHER GRUNDSTÜCKSSACHVERSTÄNDIGER e.V. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Kurzgutachten werden in der Regel nach Stunden abgerechnet. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Pauschalangebot.
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Wenden Sie sich gerne unter +4961087014096 zu einem kostenfreien telefonischen Erstkontakt direkt an mich, schildern Sie mir Ihr Anliegen und wir definieren gemeinsam die möglichen nächsten Schritte. Alternativ können Sie mich auch gerne unter info@immobilienkrey.de kontaktieren oder das untenstehende Kontaktformular nutzen.

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